Liebe Jägerinnen und Jäger,
das Ende des aktuellen Jagdjahres steht bevor. Bedingt durch die allgemeine Schonzeit ist es zwar gerade jagdlich etwas ruhiger in unseren Revieren. Aber speziell der Monat März ist ein wichtiger Monat für uns Jäger.
So mancher Hochsitz will repariert werden (wie das Modell auf unserem Foto), die Reviere werden für die kommenden Jagdsaison hergerichtet.
Da übersieht man schnell, dass zur Jagd auch Verwaltungsarbeit gehört. Manch einer von uns wartet in diesen Tagen sehnsüchtig auf seinen neuen Jagdpachtvertrag. Aber selbst, wenn bei Ihnen keine Neuverpachtungen angestanden sind, haben Sie daran gedacht, Ihren Jagdschein zu verlängern? Auch auf den Jagdbehörden herrscht in diesen Tagen rege Betriebsamkeit und es muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Falls Sie es noch nicht getan haben, bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Jagdscheines und falls erforderlich, kümmern Sie sich umgehend um eine Verlängerung. Denken Sie daran, ein ungültiger Jagdschein bedeutet nicht nur, dass Sie nicht mehr jagen gehen können. Ein ungültiger Jagdschein wirkt sich unter Umständen auch auf den Fortbestand Ihres Jagdpachtvertrages aus und auch im Bereich des Waffenrechts gibt es Fallstricke. Die Ihnen erteilten Waffenbesitzkarten als Jäger basieren auf dem waffenrechtlichen Bedürfnis „Jagdausübung“. Wenn Sie keinen gültigen Jagdschein mehr haben, dann kann dies dazu führen, dass die Waffenbehörden Ihnen die erteilten Waffenbesitzkarten widerrufen.
Viel Neues erwartet uns auch beim Thema Wildtierportal Baden-Württemberg. Haben Sie sich auf dem Wildtierportal bereits registriert?
Falls Sie noch keinen Zugang zum Wildtierportal haben, so empfehlen wir Ihnen dies nachzuholen. Unter https://www.wildtierportal-bw.de können Sie sich einfach und schnell registrieren. Wir empfehlen allen Jägerinnen und Jäger sich hier anzumelden.
Sie sind Jagdpächter? Dann ist eine Anmeldung für Sie beim Wildtierportal nicht nur sinnvoll, sondern obligatorisch. Zukünftig muss die Jagdrevierverwaltung zwingend über das Wildtierportal Baden-Württemberg abgewickelt werden. Zum Auftakt dieser Umstellung muss die Streckenliste für das Jagdjahr 2022/2023 über das Wildtierportal abgegeben werden. Aktuell haben sich 70% der Jagdpächter im Landkreis Biberach beim Portal angemeldet. Sollten Sie als Jagdpächter Ihr Jagdrevier noch nicht im Portal angemeldet haben, so empfehlen wir Ihnen dringend, dies jetzt zu tun. Bitte beachten Sie, dass von behördlicher Seite mit Zwangsmaßnahmen zu rechnen ist, wenn Sie als Jagdpächter eine Anmeldung im Wildtierportal verweigern.
Sie benötigen Unterstützung im Umgang mit dem Wildtierportal? Haben Sie keine Sorge, die Anmeldung und die Bedienung des Portals ist einfach gehalten und Sie finden auf dem Portal jede Menge Unterlagen, welche die Bedienung sehr gut erläutern. Können wir Sie darüber hinaus unterstützen? Unser 1. Stv. Kreisjägermeister, Klaus Funk, ist mit dem System vertraut und bietet Ihnen im Einzelfall Unterstützung an. Sollten Sie darüber hinaus Fortbildungsbedarf sehen, zum Beispiel im Rahmen Ihres Hegeringes, so dürfen Sie sich gerne an Herrn Klaus Funk wenden.
Abgabetermin für die Streckenliste des Jagdjahres 2022/2023 ist der 01.04.2023.