Warnmeldung vor illegalen Waffenkontrolleuren

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Nach Hinweisen, dass es in Bayern und im Bereich Rothenburg o.d.T. Anrufe, bzw. persönliches Erscheinen von „illegalen“ Waffenkontrolleuren gegeben hat, ist nun im Zuständigkeitsbereich der Waffenbehörde Laupheim ein solcher Fall aufgetreten.

Am Donnerstag, 19.01.2023 gegen 16:00 Uhr wurde ein Waffenbesitzer (wh. im Zuständigkeitsbereich der Stadt Laupheim) durch einen Herrn „Jakobautzki“ angerufen, der bei ihm eine telefonische Waffenkontrolle speziell auf Kurzwaffen durchführen wollte.

Als Behörde gab er die Stadt Laupheim an. Dem Waffenbesitzer war bewusst, dass diese Art der Kontrolle gesetzlich nicht zugelassen ist. Daher hat er sich auch geweigert am Telefon irgendwelche Aussagen zu machen. Das Gespräch wurde beendet, die Waffenbehörde der Stadt Laupheim vom Vorfall unterrichtet.

 

Daher die dringliche Bitte:

Sollten Sie/Ihr derartige Anrufe erhalten, verständigt umgehend Eure Waffenbehörde vom Vorfall. Fakt ist, dass keine Waffenbehörde in Deutschland „telefonische Waffenkontrollen“ durchführt.

Sollten bei Ihnen/Euch „angebliche Waffenkontrolleure“ persönlich Erscheinen, welche Euch nicht als Mitarbeiter Eurer zuständigen Waffenbehörde bekannt sind, verlangt auf jeden Fall an der Haustüre deren Ausweis (jeder Mitarbeiter der Waffenbehörden besitzt einen solchen Ausweis, der ihn als Mitarbeiter der Waffenbehörde legitimiert). Schaut Euch den Ausweis gut an und überprüft, ob Name, Lichtbild, Behörde, etc.) übereinstimmen. Weiterhin könnt Ihr selbstverständlich jederzeit bei Eurer Behörde telefonisch Nachfrage halten, ob aktuell im Zuständigkeitsgebiet Waffenkontrolleure unterwegs sind und wie diese heißen und ob bei Euch aktuell eine Waffenkontrolle durchgeführt werden soll.

Lasst die „angeblichen Waffenkontrolleure“ nicht ins Haus oder Wohnung, bis die Identität zweifelsfrei geklärt ist. Bei Ungereimtheiten oder Zweifeln steht es Euch selbstverständlich frei, jederzeit die Polizei zu verständigen.

Derzeit ist die Zielrichtung dieser Vorgehensweise durch die illegalen Waffenkontrolleure noch nicht bekannt (Inbesitzbringen von Schusswaffen, Wohnungseinbruch, etc.), legale Absichten dürften aber eher auszuschließen sein.