Cäsiummessung:
Messstellen
- Klaus Wirth: Hirschstr. 10, 88481 Balzheim, Tel.: 0171 6818543
- Dieter Mielke: Dominikus-Zell-Weg 12, 88400 Mettenberg, Tel.: 0172 6515659 und 07351 827974 dieter.mielke@kavo.com
- Fink’sche Forstverwaltung: Klosterhof 15, 88430 Rot an der Rot, Tel.: 08395/1225 (Klemens Aigner) 0172/8300676 (Hubert Dremel)
- Hans Dreher: Siedlerweg 7, 88524 Dietershausen, Tel.: 07374/530 oder 01624538300 hansdreher@gmx.de
Mitzubringen ist:
- Formular "Messung Radioaktivität Wildschwein" ausgefüllt
- 5 Euro Gebühr
- 500 g Muskelfleisch (sauberes Material – keine Material um den Ausschuss)
Beprobung ASP
Die ASP-Proben-Sets können beim Veterinäramt abgeholt werden. Eine einfach und übersichtliche Anleitung ist beigefügt. Bitte nutzt dieses Angebot um einen Befall frühmöglichst festzustellen.
Siehe "Merkblatt Wildschwein ASP Probenentnahme"
Trichinenuntersuchung
Der Wildkörper muss mit einer Wildmarke gekennzeichnet werden. Diese sind im veterinäramt in Biberach erhältlich. Dazu können auch noch entsprechende Wildursprungsscheine mitgenommen werden.
Der Zwerchfellpfeiler und ein ca. 30 g schweres Stück Muskelfleisch aus dem Vorderlauf werden in einem Probengefäß bis zur Abgabe kühl gelagert jedoch nicht eingefrohren! Dieses wird mit der entsprechende Wildmarkennummer beschriftet.
Mit der Probe muss der Wildursprungsschein bei der Untersuchungsstelle abgegeben werden.
Trichinenuntersuchungsstellen:
- Alle Becquerellmessstellen
- Dr. Storch Tannheim Mo bis 9:00 Uhr -> Tel.: 08395/93343
- Dr. S. Berger, Langenenslingen Mo bis 9:00 Uhr -> Tel.: 07376/1443
Die Anlieferung der Proben muss bis zu den jeweils oben genannten Zeiten erfolgen! Später angelieferte Proben können erst am nächsten Schlachttag untersucht werden!
- Veterinäramt Biberach Di, Mi, Do 8:00 bis 12:00 Uhr, Mi 14:00 bis 17:00 Uhr -> Tel.: 07351/52-6180
Nach telefonischer Absprache können die Proben auch außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden.
Die Untersuchung erfolgt am Freitag.
Alle Formulare sind auch auch
https://www.biberach.de/ihranliegen/formulare/formulare-kreisveterinaeramt.html zu finden.
Bei einer Strahlenbelastung von über 600 bq Cs/kg kann zudem ein Antrag auf Schadensausgleich nach der Ausgleichsrichtlinie zu § 38 Abs. 2 Atomgesetz gestellt werden. Auch dieser befindet sich untenstehend im Anhang und muss im Landratsamt abegeben werden.







