Aktuelle Öffnungszeiten & Preise

Mittwochs 18:30 - 21 Uhr

Sonntags 9 - 12 Uhr

Sonderregelung siehe unter „mehr“

Erstellt am

An folgenden Tagen bleiben der Schießstand und das Hegeringheim geschlossen:

Aufgrund des Heimatfestes in Laupheim vom 25.06. – 01.07.2024 bleibt der Schießstand und das Hegeringheim am Sonntag, 30.06.2024 geschlossen.

 

 

 

Liebe Mitglieder,

über die festgestellte Umsatzsteuerpflicht der KJV Biberach e.V., die u.a. auch den Schießstand Laupheim betrifft, wurde durch unsere geschäftsführende Vorstandschaft beginnend ab letzten Jahr bis dato ausführlich informiert und berichtet, u.a. bei allen Hauptversammlungen in den Hegeringen und der KJV.

Aufgrund dieser Verpflichtung wurde in der gestrigen KJV-Sitzung die Preisanpassung für den Schießstand Laupheim der KJV Biberach e.V., sowohl bei den Schießstandgebühren, als auch bei den Getränkepreisen, beschlossen (wir müssen bei den Getränken 19% Umsatzsteuer vom Verkaufspreis und bei den Schießstandgebühren 7% bzw. 19% ans Finanzamt abführen).

Die neuen Preise gelten ab 01.07.2024.

Die neuen Schießstandgebühren (sh. Anlage) werden von mir auf der Home Page der KJV Biberach unter der Rubrik Schießwesen, Bereich Öffnungszeiten, eingestellt, ebenso die im Mail enthaltenden Erläuterungen.

Bei den Schießstandgebühren gilt es anzumerken, dass es jetzt drei verschiedene Preiskategorien gibt:

-          Mitglieder der KJV Biberach

-          Nichtmitglieder der KJV Biberach aber Mitglieder beim LJV BW (Mitglieder einer anderen KJV, etc.)

-          Nichtmitglieder der KJV Biberach und Nichtmitglieder beim LJV BW

Zudem gibt es jetzt auch ein Jahresabonnement für den Schießstand (nur für Mitglieder der KJV Biberach).

Falls dies jemand lösen möchte, ist dies bei unseren Service Mädels auf dem Schießstand möglich. Hierzu bitte die 120.-€ bezahlen (analog der einzelnen Standgebühr). Ich stelle dann eine Jahreskarte aus und lasse diese dem entsprechenden Mitglied zukommen. Alternativ ist natürlich auch eine direkte Kontaktaufnahme (Erreichbarkeiten sh. Signatur) mit mir möglich. Die Bezahlung erfolgt dann per Überweisung und die Jahreskarte wird von mir ausgestellt und übersandt.

Die Gültigkeit der Jahreskarte bezieht sich auf das Kalenderjahr des Erwerbzeitpunktes. Eine entsprechende Reduzierung/Aufsplittung des Betrags bei unterjährigem Einstieg erfolgt nicht!

Reiner Branz